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Zuzahlung für Arzneimittel

Der Deutsche Bundestag hat zum 01. Januar 2004 beschlossen, die Zuzahlung zu erhöhen. Dadurch sollen die Eigenverantwortung der Versicherten für ihre Gesundheit gestärkt und die gesetzliche Krankenversicherung finanziell entlastet werden.

Dieser Beschluss des deutschen Bundestages bedeutet für den Apothekenkunden und die Apotheken eine große Veränderung im Bereich der Zuzahlung.

Bisher richtete sich die Zuzahlung in Apotheken an die Verpackungsgröße. Dies wird sich mit Inkrafttreten des Beschlusses ändern. Künftig ist der Arzneimittelpreis für die Höhe der Zuzahlung entscheidend. Die Zuzahlung beträgt bei Arznei und Hilfsmittel 10 %, wobei die Mindestzuzahlung 5 Euro und die Höchstzuzahlung 10 Euro beträgt.

Ihre Apotheke ist durch die Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Gesundheitsreform verpflichtet, diese Zuzahlung von ihren Kunden zu erheben. Diese Summe fliesst in voller Höhe zur Minderung der Ausgaben an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse und verbleibt nicht in der Kasse der Apotheke!

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind weiterhin von jeder Zuzahlung befreit.

Die Höhe der Zuzahlung, die Sie während eines Jahres zu leisten haben, darf zwei Prozent Ihres Jahreseinkommens nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken beträgt diese Obergrenze ein Prozent.

Deshalb liegt es in Ihrem Interesse, alle Belege für Ihre Zuzahlung bei Arznei- und Hilfsmitteln, bei Arztbesuchen, Krankenhausbehandlungen und anderen medizinischen Aufwendungen sorgfältig zu sammeln und aufzubewahren.

Sollte sich die Summe Ihrer Zuzahlung den gesetzlich festgelegten Obergrenzen – zwei Prozent des Jahreseinkommens, ein Prozent bei chronischen Kranken – nähern, sollten Sie sich unbedingt an Ihre Krankenkasse wenden. Diese sind gesetzlich verpflichtet, Sie kostenlos zu beraten.

Wie Sie “Ordnung” in Ihre Apothekenquittungen bekommen können verraten wir Ihnen hier :

 
Apotheke am Markt | Breite Strasse 6 | 63762 Großostheim | Tel. 06026-4915 | Fax 06026-6387 | info@apotheke-am-markt.info

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